Verkehrszivilrecht

Wussten Sie, dass Sie bei einem fremdverschuldeten Verkehrsunfall die gegnerische Haftpflichtversicherung nicht nur den Schaden an Ihrem Auto bezahlt, sondern auch Gutachter- und Anwaltskosten, Nutzungsausfall und vieles mehr? Oder ist Ihnen bekannt, dass bei einem fremdverschuldeten Personenschaden nicht nur Schmerzensgeld und ein Verdienstausfallschaden, sondern auch notwendige Operationen, ein Haushaltshilfeschaden und eine Hilfe zur Pflege zu ersetzen sind?

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass viele Geschädigte glauben, sie könnten den Schaden ganz unbürokratisch selbst mit der gegnerischen Versicherung regulieren. Die Folge ist, dass die Versicherungen Sie z.T. nicht ernst nehmen und Ihnen weniger erstatten, als Ihnen zusteht. Oftmals wissen die Geschädigten gar nicht, was Ihnen alles zusteht oder bleiben auf den Kosten sitzen. Zögern Sie also nicht, einen Anwalt zu beauftragen, der Ihre Interessen kompetent, druckvoll und umfassend durchsetzt.

Egal ob Personen- oder Blechschaden – ich helfe Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.