Auch außerhalb des Arzthaftungs- oder Verkehrsrechts gibt es zahlreiche Unfälle, die einen Schadensersatzanspruch des Geschädigten zur Folge haben.
Auszug aus meiner anwaltlichen Tätigkeit:
- Man macht eine Klettertour mit Freunden und stürzt, weil eine Absicherung nicht ordnungsgemäß vorgenommen wurde.
- Man rutscht auf einem eisigen Gehweg aus und bricht sich die Rippen.
- Man stolpert über eine Kante auf dem Fußweg.
- Man stürzt eine nicht abgesicherte Abböschung herab.
- Man stürzt vom Fahrrad aufgrund eines Schlaglochs.
- Man wird beim Fußball grob gefoult.
Oftmals passiert nichts Schlimmes, aber wenn dann doch Schäden verbleiben, stellt sich die Frage: Wer kommt für die Kosten auf?
Gerade im Freundes- und Bekanntenkreis scheut man den Gang zum Anwalt, weil man dem Freund nichts Böses will. Aber keine Sorge, hier ist oftmals die private Haftpflichtversicherung eintrittspflichtig. Oder man weiß oftmals gar nicht, wer für den Unfall verantwortlich war. Ob jemand eintrittspflichtig ist, kann meist nur eine auf Schadensersatzrecht spezialisierte Anwaltskanzlei ermitteln.
Gerne unterstütze ich Sie nach dem Unfall. Scheuen Sie nicht, mich zu kontaktieren. Oft lässt sich schon im Erstgespräch klären, ob eine Rechtsverfolgung überhaupt Sinn macht.