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Arzthaftungsrecht

Sind Sie bei einer ärztlichen oder sonstigen medizinischen Behandlung zu Schaden gekommen?

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Dann sind Sie vielleicht wie eine Vielzahl von Patienten in Deutschland Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers geworden: Denn laut dem Medizinischen Dienst (MD) wurden 2024 insgesamt 12.304 Behandlungsfehlervorwürfe geprüft. Davon wurde bei 30,3 Prozent ein Behandlungsfehler bestätigt. Insgesamt waren 23 Prozent ursächlich für einen gesundheitlichen Schaden des Patienten (Quelle: Jahresstatistik 2024 des Medizinischen Dienstes). Die Dunkelziffer von Behandlungsfehlerfällen liegt noch weitaus höher.

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Oftmals haben ärztliche Behandlungsfehler gravierende Folgen. Ich helfe Ihnen bei der Durchsetzung Ihres Rechts. Bei mir sind Sie nicht einer von vielen, sondern ein Mandant, dem ich nach dem erlittenen Schicksalsschlag mit persönlicher Betreuung zur Seite stehe.

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Allein die Tätigkeiten, die bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus einem ärztlichen Behandlungsfehler einhergehen, sind äußerst vielfältig. Oftmals ist eine Tätigkeit aber nicht nur auf die Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche begrenzt. Bei mir können Sie sich auf eine umfassende Betreuung verlassen, die unter anderem folgende Problemfelder umfasst:

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  • Bei der Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Arzt, Krankenhaus, Behandler

  • Bei der Abwehr von unberechtigten Honoraransprüchen des Arztes

  • Bei der Beweissicherung, insbesondere bei Einsicht in Ihre Krankenakten

  • Bei der Beauftragung eines MD-Gutachtens zur außergerichtlichen Feststellung des Behandlungsfehlers

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Haben Sie den Verdacht, dass Sie Opfer eines Behandlungsfehlers geworden sind? Dann kontaktieren Sie mich!

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Ich kann Ihnen nach der rechtlichen Prüfung der Angelegenheit eine vorläufige Einschätzung der Erfolgsaussichten geben, die für beide Seiten unverbindlich ist. Ich vertrete in der Regel parallel etwa 100 Arzthaftungsfälle. Ich bemühe mich in allen Fällen, ein verlässlicher und erfolgreicher Partner des Geschädigten zu sein. Dank meiner Kenntnisse werde ich mittlerweile sowohl von Krankenkassen empfohlen als auch von diesen im Zusammenhang mit Behandlungsfehlern beauftragt. Auch bei anderen Rechtsanwälten auf Behandlerseite und Sachbearbeitern der Haftpflichtversicherungen von Behandlern habe ich aufgrund meiner zahlreichen Fälle sowie der Art meiner Fallbearbeitung ein großes Renommee.

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