Seit Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit bezog sich mein Interesse auf Fälle im Arzthaftungs- und sonstigen Schadenersatzrecht (Verkehrsunfälle, Freizeitunfälle, Verletzung der Verkehrssicherungspflicht etc.). Mir wurde schnell bewusst, dass ich meine anwaltliche Tätigkeit auch im weiteren Berufsleben genau auf diese Gebiete konzentrieren wollte, weshalb ich mich fortlaufend auf die Vertretung von Geschädigten spezialisiert habe. Die Vertretung von Geschädigten in Schadensersatzangelegenheiten ist daher nahezu vollständig der Inhalt meiner anwaltlichen Tätigkeit. Der weitaus überwiegende Anteil entfällt allein auf die Vertretung von Patienten in Arzthaftungsangelegenheiten.
Mittlerweile arbeite ich schon über zehn Jahre in diesem Segment des Schadensersatzrechts und kann auf eine Vielzahl von Mandaten mit arzthaftungsrechtlichem bzw. verkehrsrechtlichem Hintergrund zurückblicken. Bei dieser Tätigkeit habe ich meine Kenntnisse vertieft und meine Erfahrungen erweitert. Auf Grund der weitreichenden praktischen Erfahrung, die ich auch durch die theoretische Fachanwaltsausbildung und Fortbildung abrunden konnte, wurde mir der Fachanwaltstitel für Medizinrecht verliehen.
Dank meiner Kenntnisse und Erfahrungen werde ich auch von Krankenkassen konsultiert, die bei Regressforderungen auf meine Expertise zurückgreifen. So werde ich mittlerweile sowohl von Krankenkassen empfohlen als auch von diesen im Zusammenhang mit Behandlungsfehlern beauftragt.
Auch bei gegnerischen Rechtsanwälten auf Behandlerseite und Sachbearbeitern der Haftpflichtversicherungen von Behandlern habe ich auf Grund meiner zahlreichen Fälle sowie der Art meiner Fallbearbeitung ein großes Renommee. Exemplarisch darf ich auf einen Auszug aus einem Schriftsatz von gegnerischen Rechtsanwälten, die für zahlreiche Behandler und deren Haftpflichtversicherungen tätig sind, an die Arzthaftungskammer des Landgerichts Augsburgs verweisen:
"Die Klägerseite bittet schließlich am Ende der Klage um einen richterlichen Hinweis, sofern das Gericht weiteren Sachvortrag für erforderlich erachtet. Einen solchen Hinweis darf das Gericht gar nicht geben. Es würde sich befangen machen. Der Kläger ist von einem der versiertesten Vertreter von Patienten in Arzthaftungssachen vertreten, der im Sprengel des Landgerichts Augsburg tätig ist. Herr Kollege Dr. Stiel hat es gar nicht nötig, richterliche Hinweise zu erbitten. Er weiß bestens, was er zu tun hat."
Auch Sie können sich meiner Kompetenz in Arzthaftungssachen sicher sein.
Von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Abschluss der Rechtsangelegenheit kümmere ich mich persönlich um Sie und Ihr Anliegen. So stehe auch immer ich persönlich für eine unmittelbare Kontaktaufnahme bereit. Sie müssen Ihr Anliegen damit auch nicht von Dritten weiterleiten lassen oder haben zu befürchten, dass Ihr Mandat intern von einer ganz anderen, Ihnen unbekannten Person bearbeitet wird. Sie können sich bei mir stets auf eine Umsetzung Ihrer Anliegen durch mich persönlich verlassen. Die unmittelbare Mandatsbetreuung sehe ich als großen Vorteil für meine Mandanten.
Außerdem bin ich im Bereich der Arzthaftung allein und ausschließlich auf Patientenseite tätig.